AGB für die Vermittlung von Pauschalangeboten
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei allen inkludierten Leistungen in den Pauschalangeboten um Fremdleistungen i. S. des § 651 v BGB Absatz 1 Satz 1 handelt (Ausnahme = Plättenfahrt).
Für Ihre Buchung finden Sie hier alle wichtigen Hinweise: